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Versand von Datenloggern mit Lithiumbatterien
Viele Tinytag Datenlogger enthalten Lithiumbatterien, deren Beförderung über Land oder per Luftfracht aufgrund der mit Lithium verbundenen Gefahren bestimmten Auflagen unterliegt. Hier erfahren Sie mehr über den vorschriftsmäßigen Versand von Tinytag Datenloggern.
Sendungen mit höchstens vier Datenloggern
Vorausgesetzt, im Paket sind nicht mehr als vier Datenlogger (von denen wiederum jeder nur eine Lithiumbatteriezelle enthält), kann das Versandstück auf der ganzen Welt uneingeschränkt über Land oder per Luftfracht befördert werden.
Bitte beachten Sie jedoch:
- Dies gilt nur, sofern die Batterien im Datenlogger angebracht sind. Es gilt nicht für den Versand von Ersatzbatterien oder Servicekits.
- Die Datenlogger und die darin enthaltenen Batteriezellen müssen überdies unbeschädigt sein.
- Sämtliche in den Loggern befindlichen Batterien müssen die Anforderungen des UN-Handbuchs für Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 38.3 (oben angefügt) erfüllen und weniger als 1 g Lithium enthalten.
Sämtliche von Gemini gelieferten Batterien erfüllen diese Kriterien. Es obliegt den Kunden sicherzustellen, dass von anderen Quellen bezogene Batterien diese Versandvorgaben erfüllen.
Tinytag Funk-Datenlogger
Es ist zu beachten, dass viele Lithium-Batteriezellen vom Typ C (die in manchen Tinytag Funkloggern verwendet werden) mehr als 1 g Lithium enthalten.
Aus diesem Grund müssen mit Lithiumbatterien betriebene Funk-Datenlogger ohne ihre Batterien zu uns zurückgesendet werden.
Gleichzeitiger Versand von mehr als vier Datenloggern
Beim gleichzeitigen Versenden von mehr als vier Datenloggern (die jeweils mindestens eine Lithium-Batteriezelle enthalten) über Land oder per Luftfracht gelten die folgenden zusätzlichen Versandvorschriften: *
Verpacken Sie die Datenlogger in ein widerstandsfähiges, steifes Material (z. B. steifen Karton), um sie vor Beschädigung zu schützen.
Bringen Sie ein Lithium-Warnetikett (siehe hier) gut sichtbar an. Das Warnetikett muss wie in diesem Link gezeigt in Schwarz und Rot gedruckt sein. Das Etikett muss außerdem mindestens 100 x 100 mm, die Mindesthöhe für den UN 3091-Text beträgt 12 mm und die Telefonnummer eines Ansprechpartners aufweisen.
*Die hier aufgeführten Versandanweisungen sind allgemeine Leitlinien. Manche Spediteure haben ggf. zusätzliche Anforderungen (z. B. Ausweisung von Lithium-Metall-Batterien als Gefahrenstoff auf dem Lieferschein gemäß UN 3091/PI 970 Abschnitt II). Es obliegt den Kunden, sich über örtlich geltende Vorschriften und eventuelle Anforderungen des Spediteurs zu informieren.
UN38.3-Testbericht
Sämtliche von Gemini Data Loggers gelieferten Batterien wurden gemäß dem UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 getestet. Der UN 38.3-Testbericht für alle von Gemini Data Loggers gelieferten Batterien ist hier abrufbar.
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